Politische Rahmenbedingungen für Pellets
Energiestrategie 2050
Um die Schweiz auf die grundlegende Veränderung der Energiemärkte vorzubereiten, hat der Bundesrat die Energiestrategie 2050 entwickelt. Diese Strategie soll unter anderem dazu beitragen, die energiebedingte Umweltbelastung der Schweiz zu reduzieren. (Quelle: BFE). Pelletheizungen können einen wesentlichen Teil zur Erreichung des Energiestrategie 2050 beitragen
Das im Mai 2017 vom Volk angenommene Energiegesetz sieht Massnahmen in drei Sparten vor:
- Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
- Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien
- Atomausstieg
Die Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien beinhalten unter anderem eine Förderung sowie die Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen. Davon profitieren auch Pellets. So ist in den meisten Kantonen eine finanzielle Förderung von Holzheizungen möglich.
Da ein grosser Anteil des schweizerischen Energieverbrauchs im Gebäudebereich erfolgt, beschloss die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK die Neuausrichtung der Energiepolitik in den Kantonen zu unterstützen. Das Resultat war die Revision der „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) im Jahr 2014. Diese sollen von den Kantonen bis spätestens 2018 in den kantonalen Gesetzgebungen verankert werden, damit die Inkraftsetzung per 2020 erfolgen kann.
Die detaillierten Vorgaben der MuKEn sind auf der Seite der EnDK zu finden. MuKEn
Im Shop der Suissetec steht zudem ein Merkblatt zum Ersatz der Wärmeerzeugung nach MuKEn zum gratis Download zur Verfügung.
Merkblatt Ersatz der Wärmeerzeugung nach MuKEn
CO2 Gesetz und CO2 Abgabe
CO2 Gesetz
Der Zweck des CO2 Gesetzes vom Dezember 2011 liegt darin, dass „die Treibhausgasemissionen, insbesondere die CO2 Emissionen, die auf die energetische Nutzung fossiler Energieträger (Brenn- und Treibstoffe) zurückzuführen sind, vermindert werden mit dem Ziel, einen Beitrag zu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad Celsius zu beschränken“.
Die Kantone sind gemäss CO2 Gesetz damit beauftragt, dafür zu sorgen „dass die CO2 Emissionen aus Gebäuden, die mit fossilen Energieträgern beheizt werden, zielkonform vermindert werden. Dafür erlassen sie Gebäudestandards für Neu- und Altbauten aufgrund des aktuellen Stands der Technik“.
CO2 Abgabe
Um die gesetzlich vorgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen, wurde die CO2 Abgabe initiiert. Seit 2008 wird diese Lenkungsabgabe auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben. Die Abgabe wurde stufenweise erhöht und liegt seit anfangs 2018 bei 96 Franken pro Tonne CO2. Die CO2 Abgabe ist auf den Rechnungen für Brennstoffkäufe ausgewiesen.
Da das Holz für die Produktion von Holzpellets nachwächst und eine erneuerbare Energie ist, wird auf Pellets keine CO2 Abgabe erhoben.
Mehr Informationen zum Thema CO2 Abgabe finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt BAFU.